Brandschutzhelfer Ausbildung Bayern | Alle Informationen zu Anforderungen, Kosten und Ablauf

Sie wollen eine Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern buchen? Erfahren Sie alles, was Sie über Vorgaben, Kosten etc. wissen müssen.

Brandschutzhelfer Ausbildung Bayern

In Deutschland ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil seiner Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern auszubilden. Das geht aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10), DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände hervor. Empfohlen wird, dass mindestens 10 Prozent der Belegschaft eine Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert haben.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung reduziert eine Brandschutzhelfer-Ausbildung wirtschaftliche und gesundheitliche Risiken. Denn in einer Brandschutzhelfer-Ausbildung werden auch Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz vermittelt, sodass Gefahrenherde durch geschulte Mitarbeiter beseitigt werden können. So sinkt das Risiko von Bränden und Explosionen.

Brandschutzhelfer Ausbildung Bayern
Kursteilnehmer lernen den Umgang mit verschiedenen Gefahrenquellen.

Doch nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht ist es ratsam, die eigene Belegschaft zum Thema Brandschutz fortzubilden. Ihre Mitarbeiter profitieren sowohl vom vorbeugenden als auch vom abwehrenden Brandschutz. Durch die adäquate Fortbildung Ihrer Belegschaft durch eine Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Jetzt Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern buchen!

Sie wollen wirtschaftliche und gesundheitliche Risiken durch die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Betrieb minimieren? Dann buchen Sie jetzt eine Brandschutzhelfer-Ausbildung als InHouse-Schulung bei mir!

Mein Angebot: Individuelle InHouse-Schulungen zur Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern

Mir ist bewusst, dass Sie und Ihre Mitarbeiter in der Regel nicht so sehr für das Thema Brandschutz brennen wie ich. Deshalb sind meine Brandschutzhelfer-Ausbildungen organisatorisch und inhaltlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Ich komme zu Ihrem Wunschtermin direkt zu Ihnen in den Betrieb, um die Schulung durchzuführen, damit für Ihre Mitarbeiter keine zusätzlichen Fahrtzeiten und -kosten anfallen. Die Inhalte der Schulung stimme ich individuell auf die besonderen Anforderungen Ihrer Branche bzw. Ihres Betriebs ab. Kommen Sie für die Buchung einer Brandschutzhelfer-Ausbildung in Bayern einfach mit Ihren Wünschen auf mich zu.

Vorteile meiner Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern

  • von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Versicherungsunternehmen und Gewerbeaufsichten anerkannte Schulung gemäß DGUV 1 205-023
  • Reduzierung von wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken
  • individuelle InHouse-Schulungen direkt bei Ihnen im Betrieb
  • auf Branchenspezifika und Betriebsabläufe abgestimmte Kursinhalte
  • flexible Gruppengrößen
  • praxisorientierte und kurzweilige Schulungen vom Fachmann
  • praktische Übungen an Löschvorrichtungen
  • unkomplizierte Terminabstimmung und Absprachen

Dirk Stückrath – Ihr Ansprechpartner für Brandschutzhelfer Ausbildungen in Bayern

Eine Brandschutzhelfer-Ausbildung muss nicht langweilig und trocken sein. Meine Kurse sind anschaulich, kurzweilig und praxisorientiert, da ich selbst seit Jahren praktisch im Bereich des Brandschutzes tätig bin. Ich bin Brandschutzbeauftragter, Mitglied im Bundesverband der Brandschutzbeauftragten, Sachverständiger für tragbare Feuerlöschgeräte und Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Meine Kursinhalte basieren daher auf praktischen Erfahrungen aus dem Alltag.

Dirk Stückrath | Ihr Ausbildungsleiter

Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern

Meine Brandschutzhelfer-Ausbildungen in Bayern werden von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Versicherungsunternehmen und Gewerbeaufsichten anerkannt und entsprechen den Vorgaben aus ArbSchG §10, DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände. In meinen Schulungen vermittle ich die vorgeschriebenen Inhalte – spezifisch abgestimmt auf die Anforderungen in Ihrer Branche und Ihrem Betrieb.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildungen in Bayern setzt sich zusammen aus zwei Schulungseinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten.

Theorieinhalte:

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Aufbau und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
  • Brand- und Explosionsrisiken erkennen und minimieren
  • Verhalten im Brandfall
  • Räumung im Brandfall

Praxisinhalte:

  • Umgang mit Feuerlöschern
  • Löschübungen am Brandsimulator

Optional: Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung kann optional im Rahmen eines Tageskurses durch die Ausbildung zum Evakuierungshelfer ergänzt werden. Dabei werden Ihre Mitarbeiter zur sachgemäßen Evakuierung im Brand- oder sonstigen Notfall geschult.

Brandschutzhelfer Ausbildung Bayern | Kosten

Die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung sind abhängig von der Teilnehmerzahl und den organisatorischen Rahmenbedingungen. Kommen Sie mit Ihren Wünschen für ein individuelles Angebot einfach telefonisch oder per E-Mail auf mich zu.

Häufige Fragen

Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in Bayern Pflicht?

Ja. Alle Arbeitgeber sind nach ArbSchG §10, DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände verpflichtet, einen Teil ihrer Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden. Wird dies unterlassen, können beispielsweise Versicherungsleistungen im Schadensfall geringer ausfallen oder vollständig entfallen.

Wie viele Mitarbeiter müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet werden?

Die Vorgaben für den betrieblichen Brandschutz sehen vor, dass mindestens 10 Prozent der Belegschaft über eine Brandschutzhelfer-Ausbildung verfügen. In Branchen mit besonderen Brand- und Explosionsrisiken oder Betrieben mit spezifischen Bedingungen ist es empfehlenswert, mehr Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern auszubilden.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern wiederholt werden?

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung sollte nach drei Jahren durch eine entsprechende Fortbildung mit geringerem Umfang aufgefrischt werden. Wird mehr als fünf Jahre keine Fortbildung absolviert, ist eine erneute Grundausbildung erforderlich.